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Selbstbestimmte Bildungswege als Kindeswohlgefährdung

Ein Tagungsband

Selbstbestimmte Bildungswege als Kindeswohlgefährdung

Wenn sich junge Menschen gegen einen Schulbesuch entscheiden und Eltern ihr Elternrecht im Interesse und zum Schutz des Kindes wahrnehmen, wird das von Seiten der Behörden als „kindeswohlgefährdend“ eingestuft. Obwohl bereits umfangreiche empirische Erkenntnisse vorliegen, wird basierend auf einer nicht mehr zeitgemäßen Gesetzgebung meist nach Schema F vorgegangen. Warum es Sinn macht, diesen Mechanismus hinter sich zu lassen und wie die Frage genau beantwortet werden kann, könnt ihr in dem Tagungsband nachlesen.

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